Der Winterthurer Stadtrat hat an seiner Sitzung im November 2025 beschlossen, die Vollkosten des behinderungsbedingten Betreuungsaufwandes und das Coaching für die Kita-Mitarbeitenden ab 1.1.2026 zu übernehmen. Damit wird das Pilotprojekt in der Stadt Winterthur nach mehrjähriger Pilotphase in die Regelstruktur überführt. Weitere Informationen dazu finden Sie im Auszug des Beschlussprotokolls der Stadtratssitzung vom 19. November 2025.
Die erfolgreiche Pilotphase mit der Überführung in die Regelstruktur in der Stadt Winterthur zeigt auf, dass eine gesetzliche Verankerung der Finanzierung von Mehrkosten für die Betreuung von Kindern im Vorschulalter in regulären Kindertagesstätten auch im Kanton Zürich möglich ist.