Die Weiterentwicklung der inklusiven Betreuung in der Stadt Winterthur wird seit 2019 vorangetrieben. Ein erstes Pilotprojekt auf Basis des Konzepts von KITAplus musste auf Grund von Hürden bei der Finanzierung Anfang 2022 noch vor dem Projektstart sistiert werden. Im Dezember 2022 hat der Winterthurer Stadtrat Anpassungen am Reglement über die Kinderbetreuung im Vorschul- sowie im Tagesfamilienbereich (Kita-Reglement) beschlossen, um Kindern mit schweren Beeinträchtigungen einen diskriminierungsfreien Zugang zur Betreuung in Kindertagesstätten zu ermöglichen. Das heisst, die städtischen Beiträge an die Kitas für die Betreuung von Kindern mit einem erhöhten Betreuungsaufwand wurden erhöht.
Das Pilotprojekt beschränkt sich auf die Stadt Winterthur. Es soll aber als Modell für den ganzen Kanton Zürich dienen und dazu beitragen, dass die Finanzierung der mit einer inklusiven Kinderbetreuung verbundenen Kosten gesetzlich verankert werden kann.
Heilpädagogische Frühberatung
Winterthur, Andelfingen und Illau-Effretikon
Gabriella Rechberger
Rudolf-Diesel-Strasse 3
8404 Winterthur
052 213 13 63
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https://fruehberatung.ch
Teilnehmen können Kinder mit Beeinträchtigungen, die in ihren Entwicklungs- und Bildungsmöglichkeiten beeinträchtigt sind. Ihre Bedürfnisse können ohne zusätzliche und fachliche Unterstützung nicht erfüllt werden und die Bewältigung des Alltags in einer Kita ist somit unrealistisch. Sie sind auf spezielle und/oder intensivere Förderung, Betreuung und/oder Pflege angewiesen. Die Hilfestellungen in den genannten Bereichen können Kitas aufgrund ihres Auftrags, der Ausbildung des Personals und ihren Ressourcen (personeller und finanzieller Art) ohne Mehraufwand und fachliche Begleitung nicht erfüllen.
Kriterien für die Aufnahme ins Programm KITAplus sind:
Im Rahmen des Pilotprojekts wird der Fokus auf die Kinder mit einem Betreuungsfaktor ab 2 und höher gelegt. Kinder mit einem Betreuungsfaktor bis und mit 1,5 werden nicht im Rahmen des Pilotprojekts KITAplus Winterthur begleitet. KITAplus Winterthur zielt somit auf die komplexen Betreuungsverhältnisse, welche heute eine grosse Herausforderung für alle Beteiligten darstellen und bei welchen das Risiko besteht, dass die Betreuung gar nicht begonnen werden kann oder mangels Finanzierung abgebrochen wird. Für Kinder mit einem Faktor bis und mit 1,5 genügen gemäss der Heilpädagogischen Frühberatung die bisherigen Stundenkontingente in Ergänzung zur bereits bestehenden Dienstleistung «Kitaberatung».
Bei der Finanzierung des Kitabesuchs eines Kindes mit besonderen Bedürfnissen wird zwischen den ordentlichen Betreuungskosten in der Kita und den Kosten der Inklusion (Fachperson heilpädagogische Früherziehung KITAplus, Koordination, Sonderkosten) unterschieden. Grundlage für die Finanzierung ist das Reglement über die Kinderbetreuung im Vorschulbereich sowie in Tagesfamilien der Stadt Winterthur (Kita-Reglement). In Artikel 12 wird der Beitrag für Kinder mit Beeinträchtigungen geregelt.
Betreuungskosten:
Die Finanzierung der Betreuungskosten erfolgt gemäss dem vor Ort gültigen Finanzierungssystem. In Winterthur ist dies im Reglement über die Kinderbetreuung geregelt.
Kosten Heilpädagogische Früherziehung KITAplus:
Im Kanton Zürich werden die Leistungen der Heilpädagogischen Dienste durch den Kanton finanziert. Grundlage für heilpädagogische Leistungen ist eine fachliche Einschätzung der Fachstelle Sonderpädagogik auf Basis von vordefinierten Stundenkontingenten. Aus Sicht des Kantons Zürich sieht das Kinder- und Jugendhilfegesetz aktuell keine Möglichkeiten vor, das Kita-Coaching zusätzlich zu den definierten Stundenkontingenten zu finanzieren. Die Stundenkontingente reichen für das zusätzliche Coaching des Kitapersonals jedoch nicht aus.
Die Stiftung Kifa Schweiz hat sich daher bereit erklärt, im Rahmen einer Pilotphase die Kosten für das Kita-Coaching durch die Heilpädagogische Frühberatung Winterthur, Andelfingen und Illnau-Effretikon teilweise zu übernehmen.
Mehraufwand Kita (Koordinationsaufwand und zusätzliche Personalressourcen):
Die Stadt Winterthur vergütet Kitas die höheren Kosten für Kinder mit Beeinträchtigungen. Dazu werden Kinder mit Beeinträchtigungen mit einem höheren Betreuungsfaktor eingestuft als Kinder ohne Beeinträchtigungen. Basis ist die fachliche Einschätzung des Heilpädagogischen Dienstes. Die Kosten aufgrund der Beeinträchtigung/en bis und mit Faktor 2 (Tagessatz Faktor 1 plus Mehrkosten bis Faktor 2) gehen unabhängig vom Einkommen der Eltern vollständig zulasten der Stadt Winterthur. Sollte der Betreuungsaufwand insgesamt Faktor 3 übersteigen, werden diese zusätzlichen Kosten nicht von der Stadt Winterthur getragen.
Betreut eine Kita mehr als ein Kind mit Beeinträchtigung/en zeitgleich oder ist der Betreuungsbedarf des Kindes höher als Faktor 1,5, muss die Kita ein Inklusionskonzept vorweisen. Dieses gilt als Voraussetzung der Gesuchbewilligung für die Gewährung von Beiträgen zur inklusiven Betreuung.
Betreut eine Kita ein Kind mit Beeinträchtigung/en mit einem Betreuungsfaktor von 1,5 müssen keine zusätzlichen Vorgaben seitens der Kita erfüllt sein.