Gesetzgebung
Gleiche Chancen in der Vorschulbildung für alle Kinder
Der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Committee on the Rights of Persons with Disabilities – CRPD) ist das Gremium unabhängiger Experten, das die Umsetzung der Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention BRK) durch die Vertragsstaaten überwacht. In «General Comment 4» vom 25. November 2016 hält der Ausschuss fest, dass nach Artikel 24, Absatz 1 die Vertragsstaaten die Verwirklichung des Rechts von Menschen mit Behinderungen auf Bildung durch inklusive Bildungssysteme auf allen Ebenen gewährleisten müssten; dazu gehört auch die Vorschulbildung (BV Art. 8).
Weiter macht er Ausführungen zu Massnahmen im Stadium der frühen Kindheit. Er fordert die Vertragsstaaten dringend auf, Eltern und Pflegepersonen von kleinen Kindern mit Behinderungen den Zugang zu einer qualitativ hochwertigen frühkindlichen Entwicklung (Betreuung, Bildungsangebote für Vorschulkinder), Unterstützung und Ausbildung anzubieten und sicherzustellen. Wenn die Behinderungen kleiner Kinder frühzeitig erkannt und diese Kinder gefördert werden, können sie eher nahtlos in eine inklusive Vorschul- beziehungsweise Grundschulumgebung überwechseln, so das Fazit des Ausschusses (BV Art. 67).
KITAplus verfolgt das Ziel, Kindern mit besonderen Bedürfnissen bei der vorschulischen Bildung die gleichen Chancen einzuräumen wie Kindern mit normaler Entwicklung gemäss des vom Ausschuss für die Rechte von Personen mit Behinderungen formulierten Ausführungen zu Massnahmen im Stadium der frühen Kindheit.
KITAplus setzt die internationalen (UNO-Behindertenrechtskonvention, Recht auf Bildung) und die bundesrechtlichen Vorgaben (Art. 8 Rechtsgleichheit; Art. 11 Schutz der Kinder und Jugendlichen; Art. 41 Sozialziele; Art. 62 Schulwesen) in verschiedenen Kantonen der Deutschschweiz um und ermöglicht damit, dass das nationale Behindertengleichstellungsgesetz aus dem Jahr 2005 umgesetzt werden kann respektive dass die Anforderungen der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen betreffend sonderschulischer Angebote erfüllt werden können. Fakt ist heute, dass die Kantone und Gemeinden zwar flächendeckend Konzepte zur Integration von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen in der Grundschule ausgearbeitet haben, jedoch im Vorschulalter nach wie vor Nachholbedarf besteht. Dank KITAplus konnten Angebote zur familienergänzenden Betreuung und Förderung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in Kindertagesstätten in verschiedenen Kantonen installiert und gesetzlich geregelt werden. KITAplus hatte dabei eine Vorreiterrolle inne. Eine flächendeckende Umsetzung ist jedoch abhängig von den zuständigen Behörden und Entscheidungsträgern.