KITAplus Luzern startete 2012 im Rahmen eines Pilotprojekts in der Stadt Luzern. Inzwischen wurde das Programm auf den ganzen Kanton Luzern ausgeweitet und in die Regelstruktur überführt.
Seit Programmstart bis im Sommer 2019 wurden im Rahmen von KITAplus 95 Kinder aus 17 Wohngemeinden in 40 verschiedenen Kitas betreut.
Im Rahmen des Projektaufbaus hatten folgende Institutionen Einsitz in der Projektgruppe:
Heilpädagogischer Früherziehungsdienst (HFD)
Weggismattstrasse 23
6004 Luzern
041 228 31 40
kitaplus-hfd.luzerntest@edulu.ch
Webseite
KITAplus richtet sich an Familien mit einem Kind
Entscheidend für die Aufnahme in KITAplus Luzern ist, dass die Kriterien des Heilpädagogischen Früherziehungsdienstes des Kantons Luzern erfüllt werden.
Nicht entscheidend ist, ob das Kind bereits eine Kindertagesstätte besucht oder nicht. Besucht das Kind bereits eine Kindertagesstätte oder wird es noch nicht vom Heilpädagogischen Früherziehungsdienst begleitet kann es trotzdem an KITAplus teilnehmen. In diesem Fall nehmen die Eltern oder die Kindertagesstätte Kontakt mit dem Heilpädagogischen Früherziehungsdienst auf. Die Anmeldung erfolgt in der Regel durch die Eltern.
Kindertagesstätten können ohne Einschränkung an KITAplus teilnehmen. Wichtig ist, dass die Kita-Leitung und das Kita-Personal ein Interesse haben, Kinder mit besonderen Bedürfnissen in ihrer individuellen Entwicklung zu unterstützen und deren Teilhabe am sozialen Geschehen zu fördern.
Bei der Finanzierung des Kitabesuchs eines Kindes mit besonderen Bedürfnissen wird zwischen den ordentlichen Betreuungskosten in der Kita und den Kosten der Inklusion (Heilpädagogische/r Früherzieher/in KITAplus, Koordination, Sonderkosten) unterschieden. Alle Kostenfaktoren müssen bei jedem einzelnen Kind vor dem Start von KITAplus geklärt und die Finanzierung sichergestellt sein. Kann die Finanzierung nicht sichergestellt werden, wird das Kind nicht ins Programm KITAplus aufgenommen.
Betreuungskosten:
Die Finanzierung der Betreuungskosten erfolgt gemäss dem vor Ort gültigen Finanzierungssystem. Der Grundsatz der Integration in die Regelstrukturen wird somit auch in der Finanzierung verfolgt. In der Regel erfolgt eine Kostenteilung auf Basis des Einkommens zwischen den Erziehungsberechtigten und der Wohngemeinde.
Kosten Heilpädagogische Früherziehung KITAplus:
Die Kosten für das Coaching der Kitas durch die Heilpädagogische Früherziehung werden über das Regelbudget des Kantons Luzern finanziert.
Pauschalbeitrag für Mehraufwand Kita (Koordinationsaufwand):
Für die Begleitung eines Kindes mit besonderen Bedürfnissen im Rahmen von KITAplus entsteht ein zusätzlicher Koordinationsaufwand für die Kita, dies unter anderem aufgrund des Austauschs mit dem/der Heilpädagogischen Früherzieher/in KITAplus, der Teilnahme an den regelmässigen Austauschrunden und Standortgesprächen. Der Mehraufwand für die Kita (Koordinationsaufwand) wird auf 30 Franken pro Betreuungstag beziffert. KITAplus empfiehlt die freiwillige Kostenübernahme durch die Wohngemeinde in Anlehnung an die Empfehlungen von kibesuisse (Inklusion in Kindertagesstätten: Empfehlungen zur Übernahme des zusätzlichen Aufwands von kibesuisse).
Sonderkosten:
Die individuelle Situation eines Kindes kann in Einzelfällen zu spezifischen Bedürfnissen führen. Diese können Anpassungen bei der Infrastruktur nötig machen (zum Beispiel Anschaffung eines Spezialstuhls oder eines speziellen Tischsets) oder zusätzliche Personalressourcen auslösen. KITAplus empfiehlt die Finanzierung von individuell bedingten Sonderkosten nach Möglichkeit durch die Wohngemeinde oder subsidiär durch Dritte (zum Beispiel Stiftung Kifa Schweiz). Die Übernahme von Sonderkosten wird von der Kita beantragt, der Bedarf von dem/der Heilpädagogischen Früherzieher/in KITAplus fachlich bestätigt. Die Projektleitung der Stiftung Kifa unterstützt die Beteiligten bei der Sicherstellung der Finanzierung. Die Bedürfnisse eines Kindes können sich im Verlauf der Betreuung verändern, was zu Anpassungen bei der Betreuung durch die Kita führen kann. Bei Anpassungen mit Kostenfolge muss vor Umsetzung die Finanzierung sichergestellt sein.
Beteiligte Gemeinden und Kindertagesstätten:
Die Teilnahme an KITAplus ist für Gemeinden und Kindertagesstätten freiwillig. Mit einer Ausnahme haben bisher alle angefragten Gemeinden die Mehrkosten ganz oder teilweise übernommen. Alle Kindertagesstätten, welche von Kindern mit besonderen Bedürfnissen besucht werden, konnten bis heute ins Programm aufgenommen werden.
Bei Fragen zur Teilnahme von Gemeinden oder Kindertagesstätten wenden Sie sich an den Heilpädagogischen Früherziehungsdienst des Kantons Luzern oder an die Projekleitung.