Bei der Finanzierung des Kitabesuchs eines Kindes mit besonderen Bedürfnissen wird zwischen den ordentlichen Betreuungskosten in der Kita und den Kosten der Inklusion (Heilpädagogische/r Früherzieher/in KITAplus, Koordination, Sonderkosten) unterschieden. Alle Kostenfaktoren müssen bei jedem einzelnen Kind vor dem Start von KITAplus geklärt und die Finanzierung sichergestellt sein. Kann die Finanzierung nicht sichergestellt werden, wird das Kind nicht ins Programm KITAplus aufgenommen.
Ordentliche Betreuungskosten:
Die Finanzierung der Betreuungskosten erfolgt gemäss dem vor Ort gültigen Finanzierungssystem. Der Grundsatz der Inklusion in die Regelstrukturen wird somit auch in der Finanzierung verfolgt. In der Regel erfolgt eine Kostenteilung auf Basis des Einkommens zwischen den Erziehungsberechtigten und der Wohngemeinde bzw. eine Kostenübernahme allein durch die Erziehungsberechtigten.
Kosten Heilpädagogische Früherziehung KITAplus:
Die Kosten für das Coaching der Kitas durch die Heilpädagogische Früherziehung oder andere Fachpersonen wird durch die stiftung papilio im Rahmen einer Programmvereinbarung mit dem Kanton Uri finanziert.
Sonderkosten:
Die individuelle Situation eines Kindes kann in Einzelfällen zu spezifischen Bedürfnissen führen. Diese können Anpassungen bei der Infrastruktur nötig machen (z.B. Anschaffung eines Spezialstuhls oder eines speziellen Tischsets) oder zusätzliche Personalressourcen auslösen. Die Übernahme von Sonderkosten wird von der Kita beantragt, der Bedarf von dem/der Heilpädagogischen Früherzieher/in KITAplus fachlich bestätigt. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Möglichkeiten durch Dritte. Die Bedürfnisse eines Kindes können sich im Verlauf der Betreuung verändern, was zu Anpassungen bei der Betreuung durch die Kita führen kann. Bei Anpassungen mit Kostenfolge muss vor Umsetzung die Finanzierung sichergestellt sein.