Am 3. Dezember 2019 reichte Jim Wolanin, Kantonsrat Kanton Luzern, eine Motion ein. Diese verlangte, dass die Luzerner Regierung für diese Mehrkosten eine Finanzierungsregelung ausarbeitet, um die Eltern von Kindern mit besonderen Bedürfnissen finanziell zu entlasten. Diese Regelung soll dann ins Gesetz über die Volksschulbildung einfliessen. Die Kifa und weitere Partner haben tatkräftig an der Ausarbeitung der Motion, eines umfassenden Factsheets sowie diversen Expertisen über die Kosten und Finanzierung zur inklusiven Vorschulbetreuung mitgearbeitet.
Am 27. April 2020 veröffentlichte die Luzerner Regierung ihre Stellungnahme zur Motion Wolanin. Darin schreibt sie, dass aufgrund der guten Evaluationsergebnisse zu KITAplus und dem Bedarf an weiteren Kita-Plätzen für Kinder mit einer Behinderung die Regierung die Forderung nach einer Finanzierungsregelung für die zusätzlichen Kosten eines Kita-Besuchs von Kindern mit Behinderungen begrüsse und erklärte die Motion als erheblich.
Am 14. September 2020 überwies der Luzerner Kantonsrat die Motion «Über die Schaffung einer Finanzierungsregelung für den Kita-Besuch von Kindern mit besonderen Bedürfnissen» einstimmig. In seiner Motion verlangt Kantonsrat Jim Wolanin, dass die Luzerner Regierung eine Finanzierungsregelung für die Mehrkosten, welche in Kitas bei der Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen anfallen, ausarbeitet. Der Ball liegt nun bei der Luzerner Regierung mit der Ausarbeitung des Gesetzes, welches in das neue Volksschulbildungsgesetz einfliessen soll.